Frontbordelle im Zweiten WeltkriegGericht weist Klage ehemaliger Sexsklavinnen gegen Japan ab
Das zentrale Bezirksgericht in Seoul hat die Entschädigungsklage von 20 ehemaligen Zwangsprostituierten und Opfer-Angehörigen abgewiesen.
Südkoreanische Opfer der sexuellen Versklavung durch das japanische Militär im Zweiten Weltkrieg haben in ihrem Kampf um Entschädigung einen Rückschlag erlitten.
Das zentrale Bezirksgericht in Seoul habe am Mittwoch in einem Zivilprozess die Entschädigungsklage gegen Japan von 20 ehemaligen Sexsklavinnen und Opfer-Angehörigen abgewiesen, berichteten südkoreanische Sender und die nationale Nachrichtenagentur Yonhap.
Als Grund für die Entscheidung führte das Gericht demnach die Staatenimmunität an, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen darf.
Aktivisten, die die euphemistisch auch als «Trostfrauen» genannten Opfer unterstützen, kritisierten die Entscheidung. Die Kläger-Gruppe hatte 2016 in ihrer Klage eine Entschädigung von 200 Millionen Won (etwa 149’000 Euro) je Betroffene gefordert.
Zwist belastet Beziehungen zu Korea
Im Januar hatte dasselbe Gericht in Seoul noch in einem anderen Verfahren entschieden, Japan solle in 12 Fällen Entschädigung leisten.
Zehntausende Koreanerinnen und andere Asiatinnen wurden nach Angaben von Historikern während des Weltkriegs dazu gezwungen, dem japanischen Militär in Frontbordellen zu Diensten zu sein. Korea war von 1910 bis 1945 eine japanische Kolonie.
Tokio sieht das Thema Entschädigung jedoch durch einen bilateralen Vertrag von 1965 als abgeschlossen an. Der Zwist um die Entschädigung von Sexsklavinnen sowie ehemaligen Zwangsarbeitern aus Korea belastet die Beziehungen beider Nachbarländer seit Jahrzehnten.
SDA/step
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