Korruptionsvorwürfe gegen die SchweizEDA interveniert «auf hoher Ebene»
In den USA hat ein Parlamentsausschuss Vorwürfe gegen die Schweiz und den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber erhoben. Nun hat sich das Aussendepartement von Ignazio Cassis eingeschaltet.
Die Korruptionsvorwürfe hatten in den vergangenen Tagen Aufsehen erregt. Erhoben hat sie die Helsinki-Kommission, ein Ausschuss des US-Parlaments. Sie beantragt der US-Regierung Sanktionen gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und zwei weitere frühere Bundesangestellte. Der Vorwurf: Sie sollen im Magnitski-Fall – einem Geldwäscherei-Verfahren – dafür gesorgt haben, dass Geld an russische Personen zurückerstattet wird, die in den USA mit Sanktionen belegt sind. Die Kommission spricht von Korruption – und zieht das Funktionieren der Schweizer Justiz in Zweifel.
Im Aussendepartement (EDA) ist man darüber nicht erfreut. Auf Anfrage schreibt das EDA, es nutze die geeigneten diplomatischen Kanäle, um den US-Behörden seine Position mitzuteilen. «Das EDA ist auf hoher Ebene interveniert, um seine Uneinigkeit mit den Äusserungen der ‹Helsinki Commission› mitzuteilen.» Die Schweiz sei ein funktionierender Rechtsstaat, in dem die Gewaltentrennung respektiert werde.
Weiter betont das EDA, die Schweiz setze bei den Sanktionen die internationalen Standards konsequent um, was immer wieder bestätigt und anerkannt worden sei. Aufgrund der Sanktionen gegen Russland und Belarus seien in der Schweiz 7,5 Milliarden Franken gesperrt worden. Im internationalen Vergleich sei der Betrag hoch. Die EU habe die Schweiz im Juni als offizielles Partnerland bei der Durchsetzung von Sanktionen anerkannt und in den entsprechenden Anhang der EU-Sanktionsverordnung aufgenommen. «Behauptungen, dass die Schweiz weniger tue als andere Länder und dass sie immer noch Gelder sanktionierter Personen beherberge, ohne sie einzufrieren, sind unbegründet.»
Der ehemalige Bundesanwalt Michael Lauber hatte die Korruptionsvorwürfe zurückgewiesen. Er spricht von Verleumdungen. Das Geldwäscherei-Verfahren sei eingestellt worden, weil es an Beweisen gefehlt habe. Den USA geht es aus Laubers Sicht aber in Wahrheit nicht um das Geldwäscherei-Verfahren, sondern darum, dass die Schweiz die Wirtschaftssanktionen gegen Russland ungenügend umsetzt.
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