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Bundsgericht hebt Urteil wegen Rassendiskriminierung auf

Kritisiert in seinem Urteil die Zürcher Staatsanwaltschaft: Das Bundesgericht in Lausanne.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Willy Schmidhauser, Ex-Präsident der Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Thurgau gutgeheissen. Das Obergericht Zürich hatte ihn wegen Rassendiskriminierung verurteilt. Die Anklageschrift entsprach jedoch nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Der über 70-Jährige äusserte sich in der Zeit vom 13. November 2009 bis zum 27. August 2011 in neun Texten kurz vor der Abstimmung zur Anti-Minarett-Initiative zu Versen aus dem Koran. Einer der Texte erschien in der Zeitung «Schweizerzeit», die restlichen acht wurden auf der Internetseite der SD publiziert.

In den Texten kommentierte Schmidhauser Koranverse. Gemäss Anklageschrift habe er Angehörige des muslimischen Glaubens pauschal und undifferenziert beschuldigt, Leib und Leben Andersgläubiger nicht oder wenig zu achten. Der Angeklagte habe dem Islam und den Muslimen ausserdem eine Zwanghaftigkeit zu Verbrechen unterstellt, angeblich begründet durch den Koran. Er soll Muslimen auch die Gleichwertigkeit als Menschen und Bürger abgesprochen haben.

Staatsanwaltschaft hätte Äusserungen auflisten müssen

Das Obergericht Zürich verurteilte Schmidhauser Ende April wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 90 Franken. Zuvor wurde ihm vom Bezirksgericht Andelfingen das selbe Urteil auferlegt. Gegen den Entscheid des Obergerichts reichte er erfolgreich eine Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses kommt in seinem am Montag publizierten Urteil zum Schluss, dass der Anklageschrift nicht entnommen werden könne, welche einzelnen konkreten Äusserungen tatbestandsmässig seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Zusammenfassung der neun Texte gemacht. Gemäss Bundesgericht hätte sie aber die einzelnen Äusserungen in der Anklageschrift auflisten müssen. Damit hat die Staatsanwaltschaft gegen den Anklagegrundsatz verstossen.

Das Bundesgericht hat das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

SDA/heb