Gratiszeitung will kleinere Kesb-Klage
Die 300-seitige Klage der Stadt Rapperswil-Jona gegen die Wochenzeitung «Obersee-Nachrichten» kommt in vollem Umfang vor Gericht. Das zuständige Kreisgericht hat einen Antrag abgelehnt, die Klage müsse reduziert werden.

Seit beinahe fünf Monaten liegt die umfangreiche Klage der Stadt Rapperswil-Jona gegen die Wochenzeitung «Obersee-Nachrichten» auf dem Tisch der Gerichte und Anwälte. Die Stadt und Walter Grob, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth, hatten sie im vergangenen August beim Kreisgericht See-Gaster in Uznach eingereicht. Sie rügen damit rund 300 Persönlichkeitsverletzungen, welche die Gratiszeitung und die zwei federführenden Journalisten während einer fast zweijährigen Kampagne gegen die Kesb publiziert haben sollen.
Nachdem mehrere Uzner Richter im letzten Herbst in den Ausstand getreten sind, um allfälligen Vorwürfen wegen Befangenheit vorzubeugen, liegt der Fall nun beim Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Das hat der Präsident des St. Galler Kantonsgerichts entschieden. Beim Melser Gericht ist die Klageantwort der «Obersee-Nachrichten» bisher aber nicht eingetroffen, wie eine Nachfrage ergibt. Die entsprechende Frist laufe noch, heisst es auf Anfrage der «Zürichsee-Zeitung».
Umfangreicher Prozessstoff
Eingetroffen sind hingegen mehrere Anträge der Wochenzeitung, wie das Gericht bestätigt. Diese seien in der Zwischenzeit auch bereits erledigt, sagt Medienanwalt Adrian Bachmann, der Vertreter der Stadt und von Walter Grob, auf Anfrage. Unter anderem wurde verlangt, dass die 300-seitige Klageschrift zur Überarbeitung und Reduktion «auf die wesentlichen Punkte» an die Kläger zurückgewiesen werde. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab mit der Begründung, angesichts des umfangreichen Prozessstoffes bestehe für ein solches Vorgehen kein Anlass. Ebenso abgelehnt wurde ein Antrag, das Verfahren gegen einen der beiden Journalisten abzuspalten.
Eine weitere Eingabe verlangte, dass das Gericht vorab über die Frage entscheiden soll, ob die Stadt überhaupt zur Klage legitimiert sei. Schon im vergangenen Wahlherbst war dieses Thema immer wieder aufgegriffen worden. Auch in diesem Punkt ist nun eine erste Entscheidung gefallen. Das Melser Gericht hat es abgelehnt, einen Zwischenentscheid zu fällen zur Frage, ob die Stadt überhaupt klageberechtigt sei.
Laut Medienanwalt Bachmann bedeutet dies, dass nun endlich mit der Auseinandersetzung um den eigentlichen Prozessstoff begonnen werden kann. Die «Obersee-Nachrichten» seien angehalten, zu jeder einzelnen der 300 gerügten Persönlichkeitsverletzungen Stellung zu nehmen. Bachmann ist der Meinung, die nun abgewiesenen Anträge hätten in erster Linie der Prozessverschleppung gedient.
Dafür spricht für den Zürcher Anwalt ein weiterer Umstand: Das mittelgrosse Churer Anwaltsbüro, das die Mehrzahl dieser Anträge eingereicht hatte, habe mittlerweile das Mandat niedergelegt und sei durch einen Anwalt aus Egerkingen ersetzt worden.
Stapi will Klage studieren
Der neue Stadtpräsident von Rapperswil-Jona, Martin Stöckling (FDP), sagte gestern gegenüber der «Zürichsee-Zeitung», er nehme den Entscheid des Gerichts zur Kenntnis. Für die Stadt bestehe aus prozessualer Sicht kein unmittelbarer Handlungsbedarf, da der Ball nun bei den «Obersee-Nachrichten» liege. «Die Frage der Klageberechtigung ist damit ja noch keineswegs beantwortet.» Im Wahlkampf hatte Stöckling unter anderem gesagt, er wolle die Kesb-Klage einem Expertengremium vorlegen, das Empfehlungen abliefern solle, wie mit der Klage weiter zu verfahren sei. Eine Standortbestimmung über das weitere Vorgehen stehe noch aus, sagte Stöckling. Er wolle sich im Zuge seiner Einarbeitung noch eingehend mit der Klage befassen.
Der Verleger der «Obersee-Nachrichten», Bruno Hug, wollte aufgrund des laufenden Verfahrens keine Stellung nehmen. Man werde die gesetzlichen Fristen einhalten. Laut Bachmann haben die «Obersee-Nachrichten» noch bis Anfang Februar Zeit, um ihre Klageantwort beim Gericht einzureichen.
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